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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Baulasten

Baulasten dienen der öffentlich-rechtlichen Sicherung von Zuständen, die für eine Bebauung oder die Bebaubarkeit eines Grundstücks erforderlich sind.

Beschreibung

Beschreibung

Baulasten dienen zum Beispiel der Sicherung von:

  • Abstandflächen
  • Zufahrten
  • Nutzungsbeschränkungen
  • überbaubare und nicht überbaubare Flächen
  • Brandabständen
  • Stellplätzen

auf benachbarten bzw. fremden Grundstücken.

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