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Löschungsbewilligung

Löschungsbewilligungen von Wohnungsbesetzungsrechten

Löschungsbewilligungen von Wohnungsbesetzungsrechten

Beschreibung

Beschreibung

Team Wohnraumförderung und Wohnungsaufsicht

 

Zuständig für Grundbuchauszüge und Grundbucheintragungen ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts.

 

 

Grundbuchangelegenheiten der Abteilung Bauförderung und Wohnen:

Erteilung von Löschungsbewilligungen im Zusammenhang mit eingetragenen Wohnungsbesetzungsrechten für öffentlich geförderte Wohngebäude.

 

 

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