Beschreibung
Beschreibung
Team Wohnraumförderung und Wohnungsaufsicht
Für Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, sogenannte "Sozialwohnungen", darf nur eine bestimmte, für den Einzelfall berechnete Miete erhoben werden.
Für diese Wohnungen werden Mietpreisprüfungen nach den Bestimmungen für den öffentlich geförderten Wohnraum durchgeführt. Dabei sind alle mietrechtlichen Angelegenheiten ausgenommen.
Bei Bedarf werden auf Anfrage des Verfügungsberechtigten (z.B. des Vermieters) gutachtliche Stellungnahmen zur preisrechtlich zulässigen Kostenmiete, Anerkennungen von baulichen Maßnahmen als Modernisierung und Genehmigungen von Teilwirtschaftlichkeitsberechnungen erstellt.
Die Miete für frei finanzierte Wohnungen richtet sich nach dem örtlichen Mietspiegel.
Die Stadt Wuppertal bietet keine Rechtsberatung in mietrechtlichen Fragen an.