Beschreibung
Beschreibung
B Ü R G E R I N F O R M A T I O N
Zum Schutz der Bürger*innen aber auch unserer Verantwortung der städtischen Mitarbeiter*innen gegenüber, möchten wir dazu beitragen das CORONA Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Gleichzeitig möchten wir sicherstellen, dass unser Service - Angebot weitgehend aufrechterhalten werden kann. Damit dies gelingen kann, wird der Bereich für
Wohnraumförderung
Mietpreisprüfung
Wohnungsaufsicht
bis auf weiteres zunächst telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg zur Verfügung stehen.
Von einer persönlichen Vorsprache in der Dienststelle bitten wir abzusehen.
Persönliche Vorsprachen sind aber nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit den Mitarbeiter*innen möglich.
Darüber hinaus bitten wir alle Bürger*innen um die Beachtung der 3G-Regel und der Zutritt in das Verwaltungsgebäude ist nur mit FFP2-Maske möglich.
Kontaktdaten:
Postanschrift
Stadt Wuppertal
Ressort 105. 33
Hans-Dietrich-Genscher-Platz 1
42269 Wuppertal
Zentrale Email Adresse: baufoerderungStadt.Wuppertalde
Frau Schmidt Tel. 563-6198
Frau Weustermann Tel. 563-5103
Frau Pötter Tel. 563-6274
Frau Gottschalk Tel. 563-6305
Herr Fischer Tel. 563-6042
Alle Außendiensttätigkeiten wurden bis auf weiteres eingestellt. Anfragen können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr bearbeitet werden.
Für die getroffenen Maßnahmen bitten wir um Verständnis.
Team Wohnraumförderung und Wohnungsaufsicht
Wohnungsaufsicht
Eigentümerinnen und Eigentümer sind grundsätzlich in der Pflicht, vermieteten Wohnraum zu erhalten und zu pflegen, damit eine ordnungsgemäße Nutzung möglich ist.
Nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (WAG NRW)) werden als Aufgabe der Wohnungsaufsicht Wohngebäude, Wohnungen und Wohnräume überprüft, wenn das Wohnen durch erhebliche Mängel stark beeinträchtigt ist.
Schwerwiegende Mängel sind zum Beispiel Undichtigkeiten an Dächern, Wänden, Decken, Fenstern oder Türen, nicht funktionierende Heizkörper und Heizungsanlagen sowie Wasseranschlüsse, Toiletten oder Bäder, die nicht ordnungsgemäß benutzt werden können.
Die Wohnungsaufsicht wird auf Antrag der Mieter ausgeübt.
Mieterinnen und Mieter zeigen schriftlich ihrer/ihrem Vermieter/in aufgetretene Wohnungsmängel im Rahmen ihrer privatrechtlichen Mitteilungspflicht aus dem Mietvertrag an und bitten gleichzeitig um entsprechende Beseitigung.
Wichtig: Es muss eine ausreichende Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt werden.
Im Rahmen der Wohnungsaufsicht werden weder Gutachten erstellt noch Schadstoffmessungen durchgeführt. Kleinere Schäden an der Wohnung, insbesondere wenn sie auf das Verhalten des Mieters zurückzuführen sind, rechtfertigen keine Maßnahmen der Wohnungsaufsicht. Eine Beratung, ob eine gesundheitliche Gefährdung durch evtl. Schimmelbefall vorliegt, erfolgt nicht durch die Wohnungsaufsicht.
Die Stadt Wuppertal kann von Vermieterin oder Vermieter auch nicht die Verbesserung des Wohnungsstandards verlangen, sondern lediglich auf die Erfüllung der Mindestausstattung hinwirken und die Beseitigung von Missständen anordnen.