Beschreibung
Beschreibung
Das öffentliche Interesse am Erhalt der Denkmale wird durch Steuervergünstigungen bekundet. Haben Sie ihre Maßnahme mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt und liegt Ihnen eine denkmalrechtliche Erlaubnis vor, können Sie nach Abschluss der Arbeiten bei der Unteren Denkmalbehörde eine steuerliche Bescheinigung nach § 36 zur Vorlage bei der Finanzbehörde beantragen.
Telefonische Sprechzeiten finden jeden Donnerstag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt!
Details
Dokumente
Antrag § 36 DSchG NRW – steuerliche Bescheinigung – erforderliche Unterlagen
- Der ausgefüllte Antragsvordruck für die Bescheinigung gem. § 36 DSchG NRW.
- Zusätzlich zum Antrag ist eine separate Auflistung sämtlicher Schlußrechnungen erforderlich mit Angabe des Rechnungsdatums, der ausführenden Firma, der ausgeführten Maßnahme und des Rechnungsbetrages. Bei Belegen vom Baumarkt etc. ist stichwortartig zu erläutern, wofür das Material verwendet wurde.
- Der Vordruck für die Auflistung kann im Internet herunter geladen werden.
- Die Rechnungsaufstellung ist Bestandteil der späteren Bescheinigung
- Es ist jede einzelne Rechnung, auch die Belege aus den Baumärkten, in der Aufstellung aufzulisten.
- Die Rechnungen sind entsprechend ihrer Reihenfolge in der Auflistung aufzulisten.
- Kleinere Belege sind auf ein DIN A4 Blatt zu tackern oder zu kleben, meistens passen hier 2-4 Belege auf ein DIN A4 Blatt.
- Sämtliche Rechnungen und Belege sind im Original mit dem Antrag und der Auflistung bei der Unteren Denkmalbehörde einzureichen.
- Die Originalrechnungen erhält der Antragsteller mit der Bescheinigung gem. § 36 DSchG NRW nach Abschluss der Prüfung zurück.
Gebühren
Die Erteilung einer Bescheinigung nach § 36 DSchG NRW ist gebührenpflichtig.
Nach Tarifstelle „01 – Allgemeines“ der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung in der derzeit geltenden Fassung beträgt die Gebühr derzeit zwischen 20,00 und 100,00 Euro.
Rechtsgrundlage
§ 36 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG)
Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2019 Nr. 19 vom 24.9.2019
Bearbeitungsdauer
Auf Grund der aktuellen Überlastung der Unteren Denkmalbehörde kommt es zu einer längeren Bearbeitungszeit der Anträge.
Melden Sie sich daher bitte frühzeitig!
Links und Downloads
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gem. §36 Denkmalschutzgesetz (DSchG) NRW für Herstellungs- und Anschaffungskosten bei Baudenkmälern und Gebäuden in Denkmalbereichen §§ 7i, 10f, 11b Einkommenssteuergesetz (EStG)
- Antrag Steuerbescheinigung- online ausfüllbarAntrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gem. § 36 Denkmalschutzgesetz (DSchG) NRW für Herstellungs- und Anschaffungskosten bei Baudenkmälern und Gebäuden in Denkmalbereichen §§ 7i, 10f, 11b Einkommenssteuergesetz (EStG)
- EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Informationen der Betroffenen gem. Art. 13 DSGVOPDF-Datei1,20 MBBitte beachten Sie die o. a. Hinweise zur EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
- Antrag Steuerbescheinigung- nur handschriftlich ausfüllbarPDF-Datei180,12 kBAntrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gem. § 36 Denkmalschutzgesetz (DSchG) NRW für Herstellungs- und Anschaffungskosten bei Baudenkmälern und Gebäuden in Denkmalbereichen §§ 7i, 10f, 11b Einkommenssteuergesetz (EStG) Dieses Dokument kann nur ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt werden.
- Rechnungsaufstellung (als separates Dokument), digital ausfüllbar (Öffnet in einem neuen Tab)Die Aufstellung der Rechnungen ist in ein separates Dokument aufzuführen. In dem online auszufüllenden Antragformular ist die Rechnungsaufstellung ebenfalls aufgeführt. Leider gibt es manchmal Probleme beim öffnen mit dem PDF Formularen im Browser (Chrome). Diese Einstellungen ist an jedem Endgerät anders. Bitte downloaden Sie dann das PDF- Dokument und öffnen dieses separat mit dem Adobe Reader und nicht mit dem PDF Reader des Browsers.
Denkmalschutzgesetz - Gesetzestext § 36
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Denkmalschutz | 0202 563-6767 |