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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Steuerliche Förderung für Denkmaleigentümer

Eine abgestimmte Maßnahmen (denkmalrechtliche Erlaubnis wurde erteilt) an einem Denkmal kann steuerlich begünstigt werden. Hierfür benötigen Sie eine Bescheinigung nach § 36 DSchG NRW. Ob solch eine Bescheinigung für Sie sinnvoll ist, kann Ihnen nur ihr Steuerberater mitteilen.

Beschreibung

Beschreibung

Das öffentliche Interesse am Erhalt der Denkmale wird durch Steuervergünstigungen bekundet. Haben Sie ihre Maßnahme mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt und liegt Ihnen eine denkmalrechtliche Erlaubnis vor, können Sie nach Abschluss der Arbeiten bei der Unteren Denkmalbehörde eine steuerliche Bescheinigung nach § 36  zur Vorlage bei der Finanzbehörde beantragen. 

Telefonische Sprechzeiten finden jeden Donnerstag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt!

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