Beschreibung
Beschreibung
In einem Bebauungsplan (B-Plan) regelt die Gemeinde durch Satzung (Ortsrecht), welche Nutzungen auf einer Grundstücksfläche zulässig sind. Der Bebauungsplan besteht in der Regel aus einer Planzeichnung und einem Erläuterungsteil in Textform.
Brachliegende städt. Grundstücke sollen zielgerichtet durch Überplanung marktfähig gemacht werden, um eine städtebauliche Weiterentwicklung zu erreichen und um entsprechende Einnahmen für den städtischen Haushalt erzielen zu können.