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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Veränderungssperren

Erlaß von Veränderungssperren, um die Realisierung gemeindlicher Planungsziele zu sichern.

Beschreibung

Beschreibung

Die Veränderungssperre soll die Planung der Gemeinde vor tatsächlichen Veränderungen im Planungsgebiet schützen. Bauliche Vorhaben, wie die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage dürfen grundsätzlich nicht mehr durchgeführt werden. Auch sonstige wesentliche Veränderungen von Grundstücken oder baulichen Anlagen sind unzulässig. Die Veränderungssperre ist - wie die Zurückstellung eines Baugesuches (§ 15 BauGB) - nur zulässig, wenn die Gemeinde bereits ausdrücklich die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beschlossen hat und den Beschluss auch öffentlich bekannt gemacht hat.

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