Beschreibung
Beschreibung
Die sogenannten Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind Verwalter öffentlicher Sachbereiche, insbesondere Behörden und Organisationen, deren Beteiligung bei bestimmten Bau- oder Planungsvorhaben gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Einschaltung der TÖB ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung gesetzlich vorgeschrieben (§ 4 BauGB), wenn durch die Planung der Gemeinde der Aufgabenbereich dieser Stellen berührt wird. Die Stellungnahmen zum Planverfahren sind von den TÖB innerhalb eines Monats bei der Gemeinde einzureichen und bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Träger öffentlicher Belange sind zum Beispiel Umweltverbände, Telekommunikationsunternehmen, Versorger, Nachbarstädte u. a.