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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen

Hausanschlussleitungen müssen dicht sein. Mit der Prüfung dürfen nur Sachkundige beauftragt und bestimmte Fristen müssen gewahrt werden.

Beschreibung

Beschreibung

Betroffene Leitungen

Das im und an einem Gebäude anfallende Abwasser wird über den Hausanschluss zum öffentlichen Kanal abgeleitet. Der Hausanschluss besteht in der Regel aus der Grundstücksentwässerungsleitung und der Anschlussleitung.

Grundstücksentwässerungsleitungen sind im Erdreich oder in der Bodenplatte eines Gebäudes unzugänglich verlegte Leitungen auf dem Privatgrundstück, die das Abwasser der Anschlussleitung zuführen.
Die Anschlussleitung ist der Kanal zwischen dem städtischen Abwasserkanal und der Grundstücksgrenze.

Die Grundstücksentwässerungsleitungen innerhalb der privaten Grundstücke sind generell von den Grundstückseigentümer/innen zu bauen, zu warten und instand zu halten.
Der Anschlussleitung wird in Wuppertal innerhalb der öffentlichen Fläche von der Stadt hergestellt, erneuert und unterhalten. Den Grundstückseigentümer/innen obliegt die betriebliche Unterhaltung insbesondere die Reinigung, die Inspektion und die Beseitigung von Verstopfungen.

Abwasseranlagen sind so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können. Die Dichtheit der Abwasseranlagen ist gemäß §61 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) vom Eigentümer/von der Eigentümerin sicherzustellen und nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die Dichtheitsprüfung eines Sachkundigen.

 

Sachkundige

Dichtheitsprüfungen dürfen nur von Sachkundigen durchgeführt werden. Die Anforderungen an die Sachkunde werden in der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser - SüwVO - Kapitel 2 geregelt. Die Festlegung der Sachkunde erfolgt durch folgende unabhängige Stellen: Industrie- und Handelskammer NRW, Handwerkskammern des Westdeutschen Handwerkskammertages, Ingenieurkammer-Bau Nordrhein Westfalen. Listen Sachkundiger werden durch die vorgenannten Stellen zur Verfügung gestellt. Einen entsprechenden Link finden Sie auch oben unter dem Reiter "Downloads/Links".

 

Fristen

 

  1. Für die Erstprüfung von Hausanschlußleitungen wurde für das Wasserschutzgebiet Herbringhausen die Prüffrist gem. der Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung vom 18.12.2009 für die vor 1965 (häusliches Abwasser) bzw. vor 1990 (inustrielles oder gewerbliches Abwasser) errichteten Gebäude auf den 31.12.2010 festgelegt. Alle anderen Hausanschlußleitungen im Wasserschutzgebiet Herbringhausen müssen bis zum 31.12.2020 erstmalig geprüft sein.
  2. Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind erstmals bis spätestens zum 31.12.2020 solche bestehenden Hausanschlußleitungen zu prüfen, die zur Fortleitung von industriellem und gewerblichem Abwasser dienen, für das Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind.
  3. Für die erstmalige Prüfung aller anderen Hausanschlußleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten wird keine Frist vorgegeben.

 

Beratung durch WSW

 

Bei Fragen zur Dichtheitsprüfung berät Sie die WSW Energie und Wasser AG, Herr Kleinkauf, 569-4456.

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

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