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Artenschutz: Anzeigepflicht für artengeschützte Tiere

Seit dem 1. Januar 2021 gilt in NRW das neue Gifttiergesetz NRW (GiftTierG NRW). Jetzt ist es verboten, sehr giftige Tiere neu anzuschaffen und zu halten. Darauf macht das Umweltressort der Stadt Wuppertal aufmerksam.
Tiere die vor dem 1. Januar 2021 erworben wurden, dürfen abweichend vom Verbot nur dann weiterhin gehalten werden, wenn innerhalb von sechs Monaten die Volljährigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine ausreichend abdeckende Haftpflichtversicherung des Halters nachgewiesen werden können.
Zuständig ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) als Sonderordnungsbehörde.
Die Vorschriften des Artenschutzes werden durch das neue Gifttiergesetz NRW nicht tangiert. Es tritt jedoch eine weitere Meldepflicht hinzu!
Nähere Informationen unter:

https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/gifttiere.

Derjenige, der ein artengeschütztes Tier hält, muss die Haltung dieses Tieres gegebenenfalls beim Ressort Umweltschutz anzeigen.

Artenschutz: Anzeigepflicht für artengeschützte Tiere

Beschreibung

Beschreibung

Der Anzeigepflicht unterliegen alle besonders und streng geschützten Arten.

 

Besonders geschützte Arten:

 

 

  • International gefährdete Arten des Anhangs B der EG-Verordnung 338/97
  • alle europäischen Vogelarten
  • Arten, die in Anlage 1, Spalte 2 der BArtSchV mit einem Kreuz (+) gekennzeichnet sind

 

Streng geschützte Arten:

 

  • Arten des Anhangs A der EG-Verordnung 338/97
  • Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
  • Arten, die in Anlage 1, Spalte 3 der BArtSchV mit einem Kreuz (+) gekennzeichnet sind

 

Der Schutzstatus einzelner Tierarten kann unter dem eingestellten Link unter Downloads eingesehen werden.

 

Wann und wo ist die Haltung besonders oder streng geschützter Tiere anzuzeigen?

 

 

 

Die Haltung der Tiere muss unverzüglich nach Übernahme in den Haushalt schriftlich beim Ressort Umweltschutz (siehe Formular unter Downloads) angezeigt werden. Dabei sind Kopien der Herkunftsnachweise/Cites-Bescheinigungen der Tiere beizufügen.

Details

Links und Downloads

Kontakt

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