Artenschutz: genehmigungspflichtige Verkäufe/Käufe bestimmter Tierarten
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Beschreibung
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Die Verkäufe/Käufe folgender Tiere sind genehmigungspflichtig:
- Arten des Anhang A der EG-Verordnung 338/97:
hierfür ist eine Cites-Bescheinigung erforderlich - Arten des Anhang B der EG-Verordnung 338/97:
nicht genehmigungspflichtig
(jedoch Nachweis, dass Exemplar rechtmäßig gezüchtet, rechtmäßig in die EG eingeführt bzw. rechtmäßig innerhalb der EG der Natur entnommen wurde) - Arten der Anlage 1 der BArtSchV, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie,
Europäische Vogelarten mit Ausnahme von Naturentnahmen:
nicht genehmigungspflichtig
(jedoch Nachweis, dass Exemplar rechtmäßig gezüchtet, rechtmäßig in die EG eingeführt bzw. rechtmäßig innerhalb der EG der Natur entnommen wurde)
Für Entnahmen von Tieren aus der Natur sind grundsätzlich Sondergenehmigungen erforderlich!