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Abfallentsorgung: Gewerbeabfallverordnung

Gewerbetreibende, Handel und Industriebetriebe sind verpflichtet, für Restabfall Abfallbehälter der Stadt zu nutzen.

Beschreibung

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Pflichtrestmülltonne 

Abfälle, die nicht verwertet werden, müssen der AWG überlassen werden. Die Größe der dafür zu benutzenden Abfallbehälter richtet sich nach dem in der Abfallwirtschaftssatzung angegeben Berechnungsschema. Sie ist abhängig von der Branche und der Anzahl der beschäftigten Personen, die der Betrieb der AWG mitteilen muss. In jedem Falle muss aber mindestens ein Behälter benutzt werden (Pflichtrestmülltonne).

 

Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird von der unteren Abfallwirtschaftsbehörde geahndet.

 

Zuständig für die Berechnung der Größe der Pflichtrestmülltonne und für deren Aufstellung ist die AWG:

Tel.: 40 42-42 01 und 40 42-400

Fax: 40 42-444

E-Mail: gewerbeserviceawg.wuppertalde

 

 

 

Getrennthaltungspflicht 

Folgende Abfälle müssen getrennt gelagert und befördert werden, damit sie verwertet werden können:

 

  • Papier und Pappe,
  • Glas,
  • Kunststoffe,
  • Metalle,
  • biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle,
  • biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle und
  • Marktabfälle.


Wenn diese Abfälle verwertet werden, dürfen sich Gewerbebetriebe ihren Entsorger selbst aussuchen.

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