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Abfallentsorgung: Befreiung von Mülltonnenbenutzung beantragen

Private Haushalte sind verpflichtet, die Abfallbehälter zu benutzen, die die Stadt bereit stellt.

Beschreibung

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Die untere Abfallbehörde kann Grundstücke von diesem so genannten "Anschluss- und Benutzungszwang" befreien.

 

Dies ist allerdings nur in begründeten Ausnahmefällen, die in der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Wuppertal geregelt sind, möglich. 

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