Beschreibung
Beschreibung
Die untere Abfallbehörde kann Grundstücke von diesem so genannten "Anschluss- und Benutzungszwang" befreien.
Dies ist allerdings nur in begründeten Ausnahmefällen, die in der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Wuppertal geregelt sind, möglich.