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Abwasser: Abscheideranlagen für Fette

Fettabscheider sind in Betrieben, auch Kleinbetrieben, in denen fetthaltiges Wasser anfällt, vorzusehen, z. B. in Küchen für Gaststätten oder Kantinen, in Metzgereien und sonstigen fleischverarbeitenden Betrieben, aber auch in Speiseölraffinerien, Margarine- und Konservenfabriken.

Beschreibung

Beschreibung

Fett- und Feststoffhaltiges Abwasser kann im öffentlichen und privaten Kanalnetz Schäden verursachen.

 

Die wichtigsten Ursachen sind:

  • Fett- und Feststoffe werden im Kanalnetz schnell zersetzt und es bilden sich aggressive Säuren, welche die Kanalrohre zerstören oder im Extremfall sogar auflösen können.
  • Die mitgeführte Schmutzfracht im Abwasser ist ein idealer Nährboden für Ungeziefer wie z.B. Ratten, Larven und andere Krankheitserreger.
  • Fett bindet den Schlamm im Abwasser und führt zu erheblichen Ablagerungen an den Wänden der Abwasserleitungen. Die Ablagerungen können über kurze oder längere Zeit zu einem Zuwachsen der Leitungsquerschnitte und somit zu schweren Rohrverstopfungen führen.
  • Gelangen pflanzliche und tierische Fette sowie Öle in die Entwässerungsanlage, so führt dies infolge von Faulprozessen zu erheblichen Geruchsemissionen.

 

Fetthaltiges Abwasser, welches pflanzliche und tierische Fette und Öle enthält, darf deshalb nicht direkt dem Kanalnetz zugeführt werden. Dieses fetthaltige Abwasser ist über einem Schlammfang und Fettabscheider zu führen, welcher die Fette und Feststoffe abscheidet und zurückhält, so dass das abfließende, weitgehend fettfreie Abwasser keine störenden Ablagerungen, die den Betrieb der Entwässerungsanlage und der Abwasserkanäle beeinträchtigen können, verursachen kann.

 

Die Entsorgungsintervalle sind so festzulegen, dass die Speicherfähigkeit des Schlammfanges (halbes Schlammfangvolumen) und des Abscheiders (Fettsammelraum) nicht überschritten wird.

 

Schlammfang und Abscheider sind mindestens einmal im Monat, vorzugsweise zweiwöchentlich vollständig zu entleeren und zu reinigen.

 

Nach der Entsorgung muss der Fettabscheider wieder mit Wasser, welches den Einleitbestimmungen der Stadt Wuppertal entspricht (siehe Abwassersatzung), befüllt werden.

 

Fettabscheidern darf kein häusliches, insbesondere fäkalienhaltiges Abwasser, kein Regenwasser und kein Schmutzwasser zugeleitet werden, welches Leichtflüssigkeiten mineralischen Ursprungs enthält.

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