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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Schwerbehindertenrecht: Umzug

Hier finden Sie Angaben, was zu veranlassen ist, wenn sich Ihre Anschrift ändert.

Beschreibung

Beschreibung

Jeder Umzug muss schriftlich mitgeteilt werden. Bei einem Umzug in eine Stadt außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Verbundes Wuppertal/Solingen/Remscheid, wird ihre Schwerbehindertenakte an die dann örtlich zuständige Stelle abgegeben. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht über den Verlauf bzw. über die Ausstellung Ihrer Dokumente.

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