Kontakt
Beschreibung
Beschreibung
Den Verlust des Beiblattes (ÖPNV oder Kfz) teilen Sie bitte schriftlich der Schwerbehindertenstelle mit.
Bei persönlicher Vorsprache kann sofort ein neues Beiblatt ausgestellt werden.
Bei Beantragung durch Dritte bitte eine Vollmacht vorlegen.