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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Rundfunkgebührenbefreiung

Beschreibung

Beschreibung

Die Gebühreneinzugszentralen (GEZ) werden ab Januar durch den ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice ersetzt. Wie schon bisher bei der GEZ kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren ausschließlich dort beantragt werden. Eine der wichtigsten Änderungen in Sachen RF-Befreiung ist, dass Personen mit Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal RF künftig nicht mehr vollständig von den Gebühren befreit sind, sondern nur noch eine Gebührenermäßigung erhalten. Zudem besteht die Möglichkeit im Rahmen eines Härtefalls von den Gebühren befreit zu werden. Ein Härtefall liegt aber nur dann vor, wenn die vorhandenen Einkünfte die Einkommensgrenzen des Jobcenters oder der Sozialhilfe um nicht mehr als 17,98 € (aktuelle monatliche RF-Gebühr) überschreiten. Die Höhe der Überschreitung bescheinigen das Jobcenter oder 201.1, je nachdem, wer im Falle einer Leistungsgewährung zuständig wäre.

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