Beschreibung
Beschreibung
Das Hausnotrufsystem wird vom Anbieter (z. B. DRK, ASB, Johanniter oder Malteser Hilfsdienst) zur Verfügung gestellt und ist an eine ständig besetzte Zentrale angeschlossen.
Von dieser Zentrale wird im Falle eines Notrufs unverzüglich eine angemessene Hilfeleistung vermittelt (z.B. durch vereinbarte Schlüsseladressen, Rettungsdienst, Hausarzt, Schlüsseldienst).
Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten oder bedürftig sind und die Einkommensvoraussetzungen nach dem Sozialgesetzbuch XII erfüllen, können einen Antrag auf Übernahme der lfd. monatlichen Gebühren sowie der einmaligen Anschlusskosten stellen, soweit diese nicht von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen werden.
Voraussetzung ist ein analoger Telefonanschluss