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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Tagespflege für ältere, kranke und behinderte Menschen

Die Tagespflege richtet sich an ältere, pflegebedürftige Menschen, die noch in ihrer eigenen Wohnung wohnen bleiben möchten, dort aber tagsüber nicht betreut und versorgt werden können. Die Tagespflege dient der Tagesstrukturierung, wirkt möglicher Vereinsamung entgegen, entlastet pflegende Angehörige und vermeidet somit eine vollstationäre Unterbringung in einem Seniorenheim.

Beschreibung

Beschreibung

Tagespflegeeinrichtungen können von pflegebedürftigen Personen ab dem Pflegegrad 2 im Sinne des § 15 SGB XI besucht werden. Für den Besuch der Tagespflege können Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt werden. Die Höhe bestimmt sich nach dem jeweiligen berechneten Pflegegrad.

Sofern die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, können unter bestimmten Voraussetzungen Sozialleistungen beantragt werden. Die Anzahl der Tage, an denen die Tagespflege besucht werden kann, bestimmt sich dann nach dem individuellen Bedarf. Hin- und Rückfahrt werden bei Bedarf durch einen Fahrdienst organisiert.

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