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Schwerbehinderung

Beschreibung

Beschreibung

Schwerbehinderte oder gleichgestellte Arbeitnehmer:innen unterliegen dem besonderen Kündigungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch IX. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis über sechs Monate besteht.

Die Kündigung ist dann nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes des Landschaftsverbandes Köln möglich. Bei entsprechender dortiger Antragstellung wird die örtliche Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben mit der Durchführung des erforderlichen Anhörungsverfahrens beauftragt. Hierbei wird stets versucht eine Einigung zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen zu erreichen.

Nach Abschluss der Sachverhaltsaufklärung entscheidet das Integrationsamt über den Antrag.

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