Kontakt
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Details
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage
§§ 85 ff. Sozialgestzbuch IX; Schwerbehinderten-AusgleichsabgabeVO;
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Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Frau Svenja Löhr | 0202 563-2713 |
Die Fürsorgestelle wirkt mit, wenn schwerbehinderten Menschen der Arbeitsplatz gekündigt werden soll. In Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland wird auf den Erhalt des Arbeitsplatzes hingearbeitet. Es können finanzielle und persönliche Hilfen geleistet werden. Das Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben.