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Blindenhilfe

Zuschuss zum Blindengeld für Bedürftige

Blindenhilfe

Beschreibung

Beschreibung

Empfänger von Blindengeld, die älter als 60 Jahre sind, erhalten bei geringem Einkommen einen Zuschuss zum Blindengeld. Die aktuelle Höhe des Zuschusses kann bei der Bewilligungsstelle erfragt werden.

 

Antragsteller haben einen Sozialhilfegrundantrag beim LVR einzureichen, der über die Leistung entscheidet. Beim Landschaftsverband Rheinland können die Antragsteller auch die Bedingungen für den Erhalt dieser sozialen Leistung erfahren. Ebenso können dort die Anträge angefordert werden.

 

LVR Landschaftsverband Rheinland 

Dezernat Soziales und Integration

Kennedy-Ufer-2

50679 Köln

Tel.:0221 809-0

e-mail:integrationsamtlvrde

Außerdem können Sie Informationen erhalten beim
Blinden- und Sehbehindertenverein Wuppertal
Gronaustr. 95
42285 Wuppertal
Öffnungszeiten:
Dienstag und Freitag
8 - 13 Uhr
Kontakt:
Tel: 0202/890 44 88
Info-Tel.: 0202/946 0 996
FAX: 0211/88 25 34 911

Details

Links und Downloads

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