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Schwerbehindertenrecht: Akteneinsicht und Sonstiges

Schwerbehindertenrecht: Akteneinsicht und Sonstiges

Beschreibung

Beschreibung

Akteneinsicht                                                                                                                    

Eine Akteneinsicht von Klienten wird nur noch in Form von Kopienübersendung vorgenommen. 

Eine Akteneinsicht muss immer schriftlich beantragen werden.

 

Befundberichte                                                                                                                          

Die Bezahlung der Arztgebühren wird durch den/die jeweiligen Sachbearbeiter:in veranlasst. 

 

Vorsprachen hier im Hause                                                                                                      

Bitte kommen Sie ausschließlich in unser Service-Büro, Friedrich-Engels-Allee 76, Wuppertal, Zimmer 15/17.

 

Taxischein für Arztbesuche

Sofern Sie für den Arztbesuch einen Taxischein benötigen, müssen Sie diesen bitte bei Ihrer Krankenkasse beantragen. 

Für Untersuchungen im Rahmen des Feststellungsverfahrens erhalten Sie eine Kostenerstattung für die erforderlichen Fahrtkosten vom Sozialamt, Abteilung Ärztlicher Dienst.

Wichtig: Achten Sie darauf, dass Ihr Beiblatt und Ihr Schwerbehindertenausweis gültig sind.

 

Schriftform 

Folgende Dinge müssen grundsätzlich schriftlich mitgeteilt werden:

  • Mitteilung über nachträglich anzuschreibende Ärzte.
  • Anträge auf Akteneinsicht,
  • Die Bitte, weitere Unterlagen beizuziehen,       
  • Todesfälle (diesen Mitteilungen ist der Schwerbehindertenausweis und einer Kopie der Sterbeurkunde beizufügen),
  • Anträge, Widersprüche und deren Rücknahme (Faxe sind ausreichend; E-Mails sind nur dann möglich, wenn eine eingescannte Unterschrift Teil der Mail ist).     

Details

Links und Downloads

Erläuterungen und Hinweise

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