Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Schwerbehindertenrecht: Merkzeichen B

Das Merkzeichen B steht für Begleitperson.

Schwerbehindertenrecht: Merkzeichen B

Beschreibung

Beschreibung

Schwerbehinderte Menschen, die ständige Begleitung benötigen, um öffentliche Verkehrsmittel ohne Gefahren für sich und andere benutzen zu können, erhalten das Merkzeichen B.  

Bei Vorliegen des Merkzeichens B kann der/die Berechtigte bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Begleitperson (Begleitperson kann auch ein Hund sein) mitnehmen. Dies gilt für Busse, Züge, Straßenbahnen, die Wuppertaler Schwebebahn und für innerdeutsche Flüge der deutschen Lufthansa.

Die Begleitperson kann die öffentlichen Verkehrsmittel überall kostenlos benutzen, egal ob der/die Inhaber:in eines Schwerbehindertenausweises im Besitz eines gültigen Beiblattes ist oder nicht. Der Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B ist ausschlaggebend.

Weitere eventuell sich ergebende Vorteile, wie z.B. die Ermäßigung bei Eintrittsgeldern, Vergünstigungen bei der Begleitung in die Reha usw. sind beim Veranstalter, Krankenkasse etc. zu erfragen.

Details

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Seite teilen