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Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe nach dem SGB XII)

Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII deckt den notwendigen Bedarf, sofern dieser nicht aus anderen Mitteln gedeckt werden kann.
Diese Hilfen werden auch im Team "Hilfen zur Pflege/Eingliederungshilfe (201.3111 - 201.3120)" gewährt, sofern Hilfe zur Pflege zusätzlich erforderlich ist.

Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe nach dem SGB XII)

Beschreibung

Beschreibung

Zu den Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt zählen:

  • Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung.
  • Krankenhilfe
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
  • persönliche Beratung und Information
  • neben den gesetzlichen Leistungen kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ein Wuppertal-Pass erstellt werden.

 

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