Beschreibung
Beschreibung
Voraussetzung ist unter anderem, eine sehr gute Integration in das soziale und wirtschaftliche Leben. Konkrete Informationen zu den unterschiedlichen Voraussetzungen erhalten sie bei der Ausländerbehörde.
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Niederlassungserlaubnis
Voraussetzung ist unter anderem, eine sehr gute Integration in das soziale und wirtschaftliche Leben.
Eine Niederlassungserlaubnis erhält, wer
- seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,
- den eigenen Lebensunterhalt sichern kann,
- mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat (*1),
- in den letzten drei Jahren nicht wegen Straftaten verurteilt wurde (über 6 Monate Freiheitsstrafe oder 180 Tagessätze Geldstrafe),
- eine Arbeitserlaubnis hat,
- über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet hat (*1),
- ausreichenden Wohnraum hat.
(*1) die Voraussetzung muss nicht erfüllt werden, wenn Sie, vor dem 1. Januar 2005 eine Aufenthaltserlaubnis oder -befugnis hatten.
Andere Bedingungen gelten unter anderem für:
- Ehefrau, Ehemann, Lebenspartnerin und -partner von Deutschen
- Asylberechtigte und vergleichbare Personen
- In Deutschland aufgewachsene Kinder und Jugendliche
- Schwerkranke und Behinderte
- Hochqualifizierte
- Selbständige
Wenn Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis wegen völkerrechtlichen, politischen oder humanitären Gründen bekommen haben, gibt es Einschränkungen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Ausländerbehörde.
Wer noch vor dem 1. Januar 2005 eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt, muss nichts unternehmen. Sie werden automatisch in eine Niederlassungserlaubnis umgewandelt, wenn ein neuer Pass ausgestellt wird.