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Anerkennungen von Zeugnissen

Zeugnisabschriften, Beglaubigungen von Zeugnissen, Anerkennungen von Zeugnissen

Beschreibung

Beschreibung

Abhanden gekommene oder zerstörte Abschluss- und Abgangszeugnisse, die von Schulen in Nordrhein-Westfalen ausgestellt worden sind, können von den ehemaligen Schulen ersetzt werden.

 

Zeugnisabschrift

Wenn die Zeugnisunterlagen noch vollständig vorhanden sind, wird eine Abschrift des Zeugnisses ausgestellt.

  • Grund-, Haupt-, Förder- und Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs - Anforderung bei den jeweiligen Schulen.
  • Wurde die besuchte Schule zwischenzeitlich aufgelöst, können Sie die Nachfolgeschule beim Schulamt für die Stadt Wuppertal erfragen (Tel. 563 6950/6951).

 

 

 

 

Beglaubigung von Zeugnissen

Zeugnisse können im Einwohnermeldeamt amtlich beglaubigt werden.

 

Anerkennung und Gleichstellung von Zeugnissen

Ein im Ausland oder in einem anderen Bundesland erworbener Schulabschluss entspricht nicht immer den Schulabschlüsse des Landes Nordrhein-Westfalen. Es besteht die Möglichkeit, diese Abschlüsse anerkennen und gleichstellen zu lassen .Zuständig für die Anerkennung und Gleichstellung der Bildungsnachweise aus dem Ausland sind die Bezirksregierungen.

  • Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 bis 10, 50667 Köln, ist zuständig für die Anerkennung oder Gleichstellung von Zeugnissen bis zur Fachoberschulreife (Hauptschulabschluss und mittlere Reife). Nähere Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer: 0221 / 147-0.
  • Bezirksregierung Düsseldorf, ist zuständig für die Anerkennung oder Gleichstellung von Zeugnissen der allgemeinen Hochschulreife. Nähere Auskünfte erhalten Sie unter Rufnummer: 0211 / 475-0.

Kontakt

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