Beschreibung
Beschreibung
Es gibt eine Schulpflicht für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Das Schulamt für die Stadt Wuppertal ist zuständig für Schulpflichtverletzungen bei Nichtbesuch der Grund-, Haupt- und Förderschule. Der Nichtbesuch wird mit Bußgeld geahndet.
Für alle übrigen Schulformen ist ausschließlich die Bezirksregierung in Düsseldorf zuständig.