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Beistandschaft: Kindergelderhöhung 2023

Kindergelderhöhung 2023:

Das Kindergeld beträgt seit 01.01.2023 für jedes Kind 250 Euro. Die Überweisung erfolgt durch die Familienkasse.
Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden ab Januar 2024 angehoben.
Die Unterhaltssätze nach der Düsseldorfer Tabelle steigen zum 01.01.2024.

Beistandschaft: Kindergelderhöhung 2023

Beschreibung

Beschreibung

Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder beträgt ab 01.01.2024 für 0 - 5 Jährige 480,- €, für 6 - 11 Jährige 551,- € und für 12 - 17 Jährige 645,- €.

Davon ist im Regelfall das jeweilige hälftige Kindergeld abzuziehen.

Die Unterhaltsvorschussleistungen betragen ab 01.01.2024 für 0 - 5 Jährige 230,- €, für 6 - 11 Jährige 301,- € sowie für 12-17 Jährige 395,- €.

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