Umzüge innerhalb und außerhalb Wuppertals müssen immer schriftlich mitgeteilt werden.
Bei einem Umzug in eine andere Stadt außerhalb Wuppertals ändert sich die örtliche Zuständigkeit und es muss bei der dann zuständigen Unterhaltsvorschusskasse ein neuer Antrag gestellt werden.
Änderungen der Bankverbindung (Kontonummer, neue Bank) sind immer schriftlich mitzuteilen (keine Email). Telefonische Mitteilungen an das Jugendamt reichen nicht aus.
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