Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Elterngeld: Arbeitslosengeld I

Vor der Geburt erzieltes Arbeitslosengeld I wird nicht bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt.

Elterngeld: Arbeitslosengeld I

Beschreibung

Beschreibung

Die Zahlung von Elterngeld in Höhe von 65–67% wird nur aus dem steuerpflichtigen Arbeitseinkommen, nicht aus dem Arbeitslosengeld I berechnet.

Nach der Geburt erzieltes Arbeitslosengeld I wird auf das Elterngeld in voller Höhe angerechnet. Beginnt der Arbeitslosengeld-Bezug erst nach Geburt, errechnet sich ein Freibetrag.

Der Sockelbetrag in Höhe von 300,-- € wird auf jeden Fall gezahlt.

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Seite teilen