Elterngeld: Arbeitslosengeld I
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Beschreibung
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Die Zahlung von Elterngeld in Höhe von 65–67% wird nur aus dem steuerpflichtigen Arbeitseinkommen, nicht aus dem Arbeitslosengeld I berechnet.
Nach der Geburt erzieltes Arbeitslosengeld I wird auf das Elterngeld in voller Höhe angerechnet. Beginnt der Arbeitslosengeld-Bezug erst nach Geburt, errechnet sich ein Freibetrag.
Der Sockelbetrag in Höhe von 300,-- € wird auf jeden Fall gezahlt.