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Elterngeld: Arbeitslosengeld I

Vor der Geburt erzieltes Arbeitslosengeld I wird nicht bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt.

Elterngeld: Arbeitslosengeld I

Beschreibung

Beschreibung

Die Zahlung von Elterngeld in Höhe von 65–67% wird nur aus dem steuerpflichtigen Arbeitseinkommen, nicht aus dem Arbeitslosengeld I berechnet.

Nach der Geburt erzieltes Arbeitslosengeld I wird auf das Elterngeld in voller Höhe angerechnet. Beginnt der Arbeitslosengeld-Bezug erst nach Geburt, errechnet sich ein Freibetrag.

Der Sockelbetrag in Höhe von 300,-- € wird auf jeden Fall gezahlt.

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