Beschreibung
Beschreibung
- Wird Elternzeit direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist und/oder Erholungsurlaub genommen, sind diese Zeiten auf den 2-Jahreszeitraum anzurechnen. Anmeldung muss spätestens 7 Wochen vor Beginn erfolgen.
- Weitergehende Regelungen nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
- Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes
- Mutterschutzfristen werden angerechnet.
- Beginn und Ende der Elternzeit kann frei gewählt werden
Für Geburten ab 1. 7. 2015 beträgt die Anmeldefrist für die Elternzeit für den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes 13 Wochen.