Beistandschaft: Vaterschafts-/Mutterschaftsanerkennung
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Beschreibung
Beschreibung
- Die Beurkundung erfolgt kostenfrei beim einem Jugendamt in der BRD bzw. bei einem Standesamt oder kostenpflichtig bei einem Notar.
- Vater und Mutter sollten gemeinsam zur Beurkundung vorsprechen. Das ist aber nicht zwingend notwendig; die Elternteile können die Beurkundung auch einzeln und an unterschiedlichen Terminen vornehmen (auch bei verschiedenen Jugendämtern). Zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung muss die Mutter des Kindes aber immer zustimmen.
- Bei einer Vaterschaftsanerkennung vor Geburt des Kindes (erst ab 6. Schwangerschaftsmonat) erfolgt - insofern das Kind aller Voraussicht nach in Wuppertal geboren werden wird - die Weiterleitung einer Kopie der Vaterschaftsanerkennung durch die Beistandschaft an das Standesamt Wuppertal.