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Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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ServiceCenter | 0202 563-0 |
Werden Unterhaltszahlungen nicht pünktlich gezahlt, können diese Zahlungen gepfändet werden. Pfändungen erfolgen direkt bei Arbeitgebern, Krankenkassen, Versicherungen, Banken, Privatpersonen usw. oder in der Wohnung des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher.