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Elterngeld: Mehrlingsgeburt

Werden Mehrlinge (Zwillinge, Drillinge usw.) geboren, wird das Elterngeld für ein Kind berechnet. Für jeden weiteren Mehrling werden je 300 €uro Mehrlingsbonus zusätzlich gezahlt.

Elterngeld: Mehrlingsgeburt

Beschreibung

Beschreibung

Elterngeld in Höhe von 65% - 67% des Nettoeinkommens gibt es für den ältesten Mehrling.

Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich das Elterngeld um je 300,-- € .

Der Geschwisterbonus wird nicht zusätzlich gewährt, es sei denn, es leben weitere Kinder im Haushalt.

s. hierzu Elterngeld: Geschwisterbonus

Alleinerziehende Mütter haben unter Umständen Anspruch auf insgesamt 14 Bezugsmonate.

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