Beschreibung
Beschreibung
Auf welcher Grundlage müssen die Rauchmelder in Wohnungen installiert werden?
-> Bauordnung des Landes NRW § 49 (7)
In welchen Räumen müssen Rauchmelder angebracht werden?
-> Generell in allen Schlafräumen und Kinderzimmern sowie (bei Wohnungen und Mehrfamilienhäusern) die Wege zwischen diesen Schlafräumen und dem Treppenhaus (bei Einfamilienhäusern) die Wege von diesen Schlafräumen ins Freie
An welcher Stelle des Raumes müssen die Rauchmelder angebracht werden?
->Hinweise des Herstellers beachten
Wer muss die Rauchmelder anbringen/ anbringen lassen?
-> Die Eigentümerin/ der Eigentümer
Müssen Rauchmelder auch im Treppenhaus angebracht werden?
-> Eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht. Von der Feuerwehr wird allerdings empfohlen, auch das Treppenhaus von Mehrfamilienhäusern durch miteinander vernetzte Rauchmelder zu überwachen.
Wer ist für die Betriebssicherheit der Rauchmelder (Wartung, Pflege, Batteriewechsel, etc.) zuständig?
-> Die Mieterin/ der Mieter
Welche Eigenschaften muss ein Rauchmelder mindestens haben?
-> Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen
Mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal
Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders sollte vorhanden sein
Der Rauchmelder sollte der DIN EN 14604 entsprechen (Mindestanforderungen an Rauchmelder)
Was bedeuten die Prüfzeichen?
-> CE = Das CE-Zeichen trifft keine qualitative Aussage, sondern besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf.
-> Q = unabhängiges Qualitätszeichen zur Verbraucherinformation.
Das Zeichen steht für:
- Geprüfte Langlebigkeit und Reduzierung von Falschalarmen
- Erhöhte Stabilität, z.B. gegen äußere Einflüsse
- Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer
-> VdS = Prüfinstitut VdS Schadenverhütung
- > Kriwan Testzentrum = Prüfinstitut
Wo gibt es ausführliche herstellerunabhängige Informationen?