Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Mitnahme von Medikamenten/Betäubungsmitteln in das europäische Ausland (nach Schengener Abkommen) und andere Länder; Mitnahme von Betäubungsmitteln oder Arzneimitteln im Reiseverkehr

Beschreibung

Beschreibung

Viele Patienten sind dauerhaft auf die Einnahme von Arzneimitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, angewiesen.
Grundsätzlich können Patienten Betäubungsmittel, die nach den Bestimmungen der geltenden Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von einem Arzt (der Arzt/die Ärztin muss in Wuppertal niedergelassen sein) verschrieben werden, in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als (persönlichen) Reisebedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen. 
Unter das BtMG fallen zum Beispiel auch Medikamente gegen das Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätssyndrom (ADHS). Wichtig ist immer, dass die Menge den Urlaubstagen entspricht.

Dabei gilt Folgendes:

Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens

Wenn Sie bis zu 30 Tage in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens (Öffnet in einem neuen Tab) reisen und ärztlich auf verschriebene Betäubungsmittel angewiesen sind und mitnehmen wollen, brauchen Sie dafür eine Bescheinigung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes.

Diese Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmittel nach dem Schengen Abkommen muss beglaubigt werden. Sie können die Bescheinigung  vom Gesundheitsamt Wuppertal beglaubigen lassen, wenn Sie in Wuppertal wohnen. Das entsprechende Formular finden Sie unter Download und Links.

 Für welche Medikamente benötige ich eine Bescheinigung? 

  • Betäubungsmittel: zum Beispiel morphinhaltige Schmerztabletten oder Schmerzpflaster 
  • Medikamente gegen das Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) 
  • Medikamente, die sogenannte ausgenommene Zubereitungen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes sind 
  • Medikamente mit den Inhaltsstoffen Tilidin, Zolpidem, Diazepam, Midazolam, Lorazepam, Oxazepam, Clonazepam, Tetrazepam, Temazepam und Phenobarbital 

Unterschieden wird zwischen Reisen in Staaten des Schengener Durchführungsabkommens und in andere Länder. 
(zurzeit: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Kroatien und Ungarn – Stand 26.03.2023) 

Reisen außerhalb des Schengen-Abkommens

Bei Reisen in andere Länder sollte der Patient eine beglaubigte Kopie der ärztlichen Verschreibung oder eine ärztliche Bescheinigung mit sich führen, die Angaben über die Einzel- und Tagesgabe enthält, um eine Abschätzung zu ermöglichen, ob die mitgeführten Betäubungsmittel der Dauer der Reise angemessen sind.

Für einen reibungslosen Grenzübertritt muss zuvor durch das Gesundheitsamt folgendes geprüft werden:

  • Ist die ausstellende Ärztin/ausstellender Arzt dem Gesundheitsamt Wuppertal als zur Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr ermächtigte Ärztin/Arzt bekannt?
  • Wird die Mitnahme entsprechender Medikamente durch Ihre behandelnde Ärztin/Ihren behandelten Arzt für notwendig gehalten?
  • Entspricht die mitgeführte Menge an Betäubungsmittel dem Verbrauch der Betäubungsmittel während des Aufenthaltes?
  • wird die Maximaldosis (die maximal zulässige Gesamtverordnungsmenge des Arzneistoffes bei Grenzübertritt) nicht überschritten?
  • Der Verordnungszeitraum darf nicht mehr als 30 Tage betragen.

Eine Prüfung und Beglaubigung durch Ihr örtliches Gesundheitsamt kann erfolgen, wenn:

  • alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
  • die Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum) mit den Angaben im Ausweisdokument übereinstimmen.
  • für jedes Medikament eine eigene Bescheinigung vorgelegt wird.

GGfs.  setzen Sie sich bitte mit der betreffenden Botschaft oder dem Konsulat in Verbindung. Dort wird man Ihnen Auskünfte zu den Einfuhrbestimmungen von Betäubungsmitteln geben, welche uns im Einzelfall nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist das Formular Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln in Länder außerhalb des Schengener Abkommens (s. u. Download und Links) zu verwenden.

Die spezielle ärztliche Bescheinigung ist vom Gesundheitsamt Wuppertal vor Antritt der Reise zu bestätigen.

Details

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Seite teilen