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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Ausnahmegenehmigung für ukrainische Fahrzeuge

Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Zulassungspflicht für ukrainische Fahrzeuge

Ausnahmegenehmigung für ukrainische Fahrzeuge

Beschreibung

Beschreibung

Sie sind mit Ihrem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland eingereist.

Dieses Fahrzeug darf bis zu einem Jahr ohne deutsche Zulassung am Inlandsverkehr teilnehmen, soweit kein dauerhafter Standort begründet wird. Diese Jahresfrist endet derzeit in vielen Fällen.

Abweichend von dieser Vorschrift kann bei der Zulassungsbehörde eine Ausnahme von der Pflicht zur deutschen Inlandszulassung beantragt werden.

Hinweis:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Email-Anschrift:

strassenverkehrsamtstadt.wuppertalde

Details

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Kontakt

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