Beschreibung
Beschreibung
Ab dem 17.03.2020 kann beim Straßenverkehrsamt nur noch mit EC-Karte bezahlt werden.
Bei finanzierten Fahrzeugen übersenden die Sicherungsgeber, auf Anforderung des Halters, die Zulassungsbescheinigung Teil II / den Fahrzeugbrief per Post ( in der Regel als Einschreiben ) an die Zulassungsbehörde.
Über unseren Service Bankbriefauskunft ( siehe unter Downloads/Links ) können Sie unter Angabe der ZBII-Nummer ( Fahrzeugbriefnummer ) und des amtlichen Kennzeichens selbst nachsehen, ob das Dokument bereits vorliegt. Die ZBII- bzw. Briefnummer entnehmen Sie bitte aus den Ihnen vorliegenden Unterlagen der Bank- oder Leasinggesellschaft oder der Zulassungsbescheinigung Teil I ( unter Ziffer 16 ).
Sollte der Brief noch nicht eingetroffen sein oder Ihnen liegen die erforderlichen Informationen zur Abfrage nicht vor, schicken Sie bitte eine Email an strassenverkehrsamtstadt.wuppertalde .
Nach Erledigung des Vorganges wird die Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugbrief von der Zulassungsbehörde kostenpflichtig wieder an den Sicherungsgeber zurückgesandt.
Ausnahme:
Bei einer Wiederzulassung auf den gleichen Halter, ohne Halteränderung und Ersatzzulassungsbescheinigung Teil I reicht eine schriftliche Bestätigung ( auch FAX möglich ) des Finanzierungsgebers aus.
Ausnahme bei alten Fahrzeugpapieren. Da muss der Fahrzeugbrief aufgrund des Umtauschs in EU-Papieren angefordert werden. In dieser schriftlichen Bestätigung muss zum einen ausdrücklich die Zustimmung gegeben werden und zum anderen muss dieses Bestätigungsschreiben den Verzicht auf die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II / des Fahrzeugbriefes enthalten.