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Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II

Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr finden oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument, bei der Zulassungsbehörde, wo Sie Ihren Wohn- bzw. Firmensitz haben, beantragen.

Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II

Beschreibung

Beschreibung

Die Zulassungsbescheinigung Teil II gilt als Nachweis, dass Sie über das Fahrzeug verfügen können und ist wichtig zum Beispiel:

  • beim Verkauf
  • beim Ummelden
  • bei der Finanzierung

Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen bei

  • Verlust
  • Diebstahl

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II verlieren oder sie zerstört wurde, geben Sie eine Versicherung an Eides statt ab, dass Ihre Aussagen zutreffend sind.

Eine Online-Beantragung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache. 

Trotz Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II dürfen Sie weiterhin Ihr Fahrzeug fahren.

Details

Links und Downloads

Kontakt

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