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Umweltplakette

Ab dem 01.Juli 2014 dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Feinstaubplakette in diese Umweltzonen einfahren.

Beschreibung

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In Wuppertal sind zum 15. Februar 2009 Umweltzonen eingerichtet worden.

Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und auch mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um die Umweltzonen befahren zu dürfen. Mit welcher Plakette das Fahrzeug gekennzeichnet werden kann, erfährt man durch die Emissionsschlüsselnummer in seinen Fahrzeugdokumenten. In den Fahrzeugscheinen steht sie im Feld 1 (Fahrzeug- und Aufbauart) an der 5. und 6. Stelle, in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 14.1 an der 3. und 4. Stelle.

Ausgenommen von den Regelungen zu den Feinstaubplaketten sind:

  • mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen (Zugmaschine - Geräteträger)
  • Land- und forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge
  • zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller); dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads)
  • Fahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen  "aG",  "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis)
  • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung  "Arzt Notfalleinsatz"
  • Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen, sowie im Ausland zugelassene Fahrzeuge,  die gleichwertige Anforderungen eines Oldtimers mit H- oder 07-Kennzeichen erfüllen
  • Kraftfahrzeuge mit Ausfuhr- und Kurzzeit-  sowie roten Kennzeichen (für Probe- und Überführungsfahrten)
  • Ausweichverkehre über Bedarfsumleitungen von Autobahnen
  • zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden (unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hohheitlicher Aufgaben der Bundeswehr)
  • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden

Feinstaubplaketten erhält man auch bei den technischen Überwachungsorganisationen, anerkannten AU-Werkstätten und Autohäusern.

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