Beschreibung
Beschreibung
Kurzzeitkennzeichen werden einem konkreten Fahrzeug zugeteilt und geben Ihnen die Möglichkeit, ein nicht zugelassenes Fahrzeug innerhalb Deutschlands von einem Ort zum anderen zu überführen und Probefahrten durchzuführen.
- Kurzzeitkennzeichen gelten ab dem Tag der Zuteilung für bis zu fünf Kalendertage
- Nach Ablauf der Gültigkeit müssen die Kennzeichen nicht wieder abgegeben werden, sie können ganz einfach entsorgt werden.
- Der Antrag kann bei der örtlich zuständigen oder bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständige Zulassungsbehörde gestellt werden. Dieser ist anhand eines Kaufvertrages oder Rechnung glaubhaft zu machen (bei Unstimmigkeiten muss das Fahrzeug, nach Zuteilung der Kennzeichen, vorgeführt werden).
- Sollte für das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung vorgelegt werden können, sind folgende Fahrten möglich (dies gilt nur, wenn der Standort des Fahrzeuges in Wuppertal ist):
- Fahrten bis zu einer Prüfstelle in Wuppertal, sowie die Rückfahrt
- Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter Mängel in eine nächstgelegene Werkstatt in Wuppertal oder in einem angrenzenden Bezirk dienen, sowie die Rückfahrt Hinweis: Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.
Achtung: Steht das Fahrzeug nicht in Wuppertal und ist TÜV-fällig, ist die Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeuges für die Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens zuständig. Der Fahrzeughalter muss dafür nicht am Standort des Fahrzeuges gemeldet sein.
Das Kurzzeitkennzeichen kann nun auch, für in Wuppertal gemeldete Bürger*innen, online (Öffnet in einem neuen Tab) beantragt werden. Wichtig ist hier, dass eine gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug vorliegt. Die Unterlagen für das Kurzzeitkennzeichen können am nächsten Werktag nach Beantragung und unter Vorlage der geprägten Kennzeichenschilder im Straßenverkehrsamt abgeholt werden.