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Beschreibung
Beschreibung
Ab dem 17.03.2020 kann beim Straßenverkehrsamt nur noch mit EC-Karte bezahlt werden.
Die neuen EU-einheitlichen Fahrzeugpapieren heißen
- Zulassungsbescheinigung Teil I ( ersetzt den Fahrzeugschein )
und
- Zulassungsbescheinigung Teil II ( ersetzt den Fahrzeugbrief )
Die neuen gebührenpflichtigen Fahrzeugdokumente werden immer erst bei der nächsten Befassung mit dem Fahrzeug ( z.B. bei Halterwechsel oder Verlust eines Dokumentes ) ausgestellt. Es erfolgt kein Zwangsumtausch.