Beschreibung
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Eine Umschreibung von außerhalb wird in folgenden Fällen vorgenommen,
ein von Ihnen erworbenes Kraftfahrzeug, welches vorher nicht in Wuppertal zugelassen war, muss nun auf Sie umgemeldet werden
Sie sind nach Wuppertal verzogen und müssen nun Ihr/e Fahrzeug/e ummelden.
Hinweis: Die Umschreibung muss in beiden Fällen umgehend erfolgen.
Eine Kennzeichenmitnahme ist hier möglich!
Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges kann durch den Halter selber, oder durch eine schriftlich bevollmächtigten Person erfolgen. Bei Zulassung auf Personenmehrheiten ( z.B. GbR ) sind die Personalausweise und Unterschriften von allen Personen erforderlich. Außerdem muss eine Person die Haftung für das Fahrzeug übernehmen ( siehe "Downloads/Links" ).
Müssen Sie mehr als 2 Umschreibungen beantragen, kontaktieren Sie uns bitte unter der oben angegebenen Email-Anschrift zwecks Terminabsprache.