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Wiederzulassung auf dieselbe Person

Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden.

Wiederzulassung auf dieselbe Person

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder anmelden. 

Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf einen anderen Halter oder eine andere Halterin.

Den Antrag dafür können Sie online über das Service Portal der Stadt Wuppertal (Öffnet in einem neuen Tab), persönlich bei der KFZ-Zulassungsbehörde stelle oder eine Vertretung damit beauftragen.

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