Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Fahrerqualifizierungsnachweis

Sie nutzen Ihren LKW- beziehungsweise Bus-Führerschein für berufliche / gewerbliche Zwecke, dann benötigen Sie einen Fahrerqualifizierungsnachweis.

Fahrerqualifizierungsnachweis

Beschreibung

Beschreibung

Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird ab sofort bundesweit ausgestellt. Er dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Der Fahrerqualifizierungsnachweis ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein nicht möglich war. Der Eintrag war in den Fällen nicht möglich, in denen es sich um einen ausländischen Führerschein handelte. Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann der Fahrerin oder dem Fahrer direkt zugestellt werden, d.h. eine Abholung bei der Behörde ist nicht mehr erforderlich. Auch eine Versendung in einen EU-Mitgliedstaat ist grundsätzlich möglich.

Fahrerinnen und Fahrer können sich künftig andere abgeschlossene Ausbildungen anrechnen lassen und so den Unterrichtsumfang reduzieren.

Darüber hinaus wurden die zu vermittelnden Lerninhalte aktualisiert und nicht mehr abschließend aufgelistet, um flexibler auf technische Neuerungen im Rahmen des Unterrichts reagieren zu können.

Die Grundqualifikation kann auf unterschiedliche Weise erworben werden:

  • Durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer.
  • Durch den Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin"  oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden

Eine weitere Möglichkeit besteht darin eine beschleunigte Grundqualifikation zu erwerben:

  • Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Bildungsstätte (z. B. Fahrschulen, die eine Fahrschulerlaubnis für die Klassen CE oder DE haben)
  • Die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer.

Der Nachweis über den Besitz der Qualifikation wird bei Inhabern einer Fahrerlaubnis aus einem Staat der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein geführt.

Personen aus Staaten, die nicht der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum angehören und für ein Unternehmen mit Sitz in der EU oder EWR gewerblichen Güterverkehr oder gewerblichen Personenverkehr ausführen, wird von der Fahrerlaubnisbehörde eine Bescheinigung ausgestellt, dass die Voraussetzungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vorliegen.
Personen, die vor dem 10.09.2008 die Fahrerlaubnis der Klasse D1, D1E, D oder DE erteilt bekommen haben, gelten als qualifiziert. Dieser Personenkreis braucht die Grundqualifikation  nicht durch Ablegung einer Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer erwerben (Besitzstand).
Das vorgenannte gilt auch für Personen, die die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE vor dem 10.09.2009 erteilt bekommen haben.

Details

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Seite teilen