Beschreibung
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, D, DE, D1 und D1E werden für die Dauer von 5 Jahren erteilt.
Die Klassen C1 und C1E werden bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt. Eine anschließende Verlängerung erfolgt im Regelfall für die Dauer von 5 Jahren. Sie sollte immer rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden (ca. 6 Wochen vorher).
Bei der Fahrerlaubnis der Klassen für Busse (D, DE, D1, D1E) erfolgt die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus nur, wenn ein Gutachten nach der Anlage 5 Ziffer 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) über das Vorliegen der besonderen Anforderungen an die Belastbarkeit, die Orientierungsleistung, die Konzentrationsleistung, die Aufmerksamkeitsleistung und die Reaktionsfähigkeit vorgelegt wird.
Der Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden. Bei Aushändigung des neuen Führerscheines ist der bisherige Führerschein abzugeben.