Beschreibung
Beschreibung
Die auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE, werden auf Antrag für weitere 5 Jahre verlängert, wenn keine Fahreignungsbedenken bestehen und der Fahrerlaubnisinhaber seine körperliche Eignung durch entsprechende ärztliche Gutachten nachweist. Bei einer Verlängerung der D-Klassen muss zusätzlich der Nachweis einer charakterlichen Eignung durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen werden.
In Fällen einer ab dem 01.Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 erteilten Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E, entfällt die Befristung auf 5 Jahre bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.
Der Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden. Seitens der Fahrerlaubnisbehörde wird empfohlen, den Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis ca. 6 Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis-Klasse zu stellen.