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Verlängerung einer Fahrerlaubnis für LKW und Bus

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E werden nur befristet erteilt.

Verlängerung einer Fahrerlaubnis für LKW und Bus

Beschreibung

Beschreibung

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, D, DE, D1 und D1E werden für die Dauer von 5 Jahren erteilt. 

Die Klassen C1 und C1E werden bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt. Eine anschließende Verlängerung erfolgt im Regelfall für die Dauer von 5 Jahren. Sie sollte immer rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden (ca. 6 Wochen vorher). Auf Grund des Besitzstandes der alten Fahrerlaubnisklassen, entfällt die Befristung auf 5 Jahre, sofern man im Bestiz der alten Fahrerlaubnisklasse 3 ist. 

Bei der Fahrerlaubnis der Klassen für Busse (D, DE, D1, D1E) erfolgt die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus nur, wenn ein Gutachten nach der Anlage 5 Ziffer 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) über das Vorliegen der besonderen Anforderungen an die Belastbarkeit, die Orientierungsleistung, die Konzentrationsleistung, die Aufmerksamkeitsleistung und die Reaktionsfähigkeit vorgelegt wird.

Der Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden. Bei Aushändigung des neuen Führerscheines ist der bisherige Führerschein abzugeben.

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