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Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Beschreibung

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Über den folgenden Link gelangen Sie zum Online-Antrag: Hier geht es zum online Antrag. (Öffnet in einem neuen Tab)

Um auf öffentlichen Straßen ein Fahrzeug zu führen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in verschiedene Fahrerlaubnisklassen unterteilt. Je nachdem, welche Fahrerlaubnisklasse Sie erwerben möchten, müssen Sie unterschiedliche Dokumente beibringen, diese entnehmen Sie bitte den aufgeführten Dokumente im unteren Teil. Die Antragsstellung ist immer erst 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis sind:

  • Ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Kein Vorbesitz der beantragten Klasse
  • Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters
    bei Klasse AM: 15 Jahre
    bei Klassen A1, L, T: 16 Jahre
    bei Klassen A2: 18 Jahre
    bei Klasse A: 24 Jahre bzw. 21 Jahre bei dreirädrigen Fahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kW
    bei Klassen B, BE: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren ab 17, oder im Rahmen einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf

Die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist in einer theoretischen und in einer praktischen Prüfung nachzuweisen. Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L ist lediglich eine theoretische Prüfung abzulegen.

Antragsbearbeitung:

Nach Erteilung des Prüfauftrages wird die Fahrschule vom TÜV über den Eingang des Prüfauftrages benachrichtigt. Es erfolgt keine Benachrichtigung des Antragstellers durch die Fahrerlaubnisbehörde.

Wird die Befähigungsprüfung vor Erreichen des jeweils gültigen Mindestalters bestanden, kann die Fahrerlaubnis erst an dem Tag erteilt werden, an dem das Mindestalter erreicht ist. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so kann die Fahrerlaubnis erst am darauf folgenden Werktag (Montag bis Freitag) erteilt werden. Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheines oder einer vorläufige Fahrberechtigung erteilt. (Öffnet in einem neuen Tab)

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