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Führerscheinstelle

Beschreibung

Beschreibung

Auf Grund der eingeschränkten Erreichbarkeit der Führerscheinstelle hier einige zusammenfassende Informationen für Sie:

Fahrerlaubnisinhaber von befristeten Klassen CE/DE oder Berufskraftfahrerqualifikationen (Schlüsselzahl 95)

Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments vom 30.06.2021

Art. 2 – Berufskraftfahrerqualifikation gem. RiLi 2003/59/EG

  • Gilt sowohl für den Code 95 auf dem Führerschein, als auch für die separate Fahrerqualifizierungsnachweise
  • Außerdem für Bescheinigungen über Abschluss einer Weiterbildung
  • Grundsatz: Gültigkeitsdauer endet zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.09.2021
  • Gültigkeitsdauer wird um 10 Monate verlängert (ab Ablaufdatum)

Art. 3 – Führerschein gem. RiLi 2006/126/EG

  • Grundsatz: Gültigkeitsdauer des Führerscheins endet zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.09.2021
  • Gültigkeitsdauer wird um 10 Monate verlängert (ab Ablaufdatum)

Diese Verlängerung gilt automatisch, ohne Eintragung in den Führerschein und in der gesamten EU und wird bei der späteren Verlängerung berücksichtigt.

 

Eintrag Schlüsselzahl B197

Es gibt 2 Möglichkeiten:

  1. vorläufige Bescheinigung zum Abholen ohne Termin fertigen. Dies kann allerdings einige Tage bis zu 2 Wochen dauern. Da der Eintrag der Schlüsselzahl  B 197 kostenpflichtig ist und auch 2 neue Führerscheine berechnet werden, fallen Gebühren von 51,50€ an.
  2. eine Führerscheinbestellung per Express, die nochmals zusätzlich 19,20€ kosten würde. Bearbeitungszeit ebenfalls bis zu 2 Wochen.

Folgendes ist zu tun: Sie schreiben eine E-Mail an Fuehrerscheinstellestadt.wuppertalde mit dem Hinweis, welche Verfahrensweise Sie wünschen und als Anlage fügen Sie die Prüfungsbestätigung, die Bescheinigung über die B197 und Ihre Handynummer hinzu.

Antrag auf Umtausch des Führerscheines nach alten Recht

Bei dem Geburtsjahr des/der Fahrerlaubnisinhabers/in zwischen 1953-1958 muss der Führerschein zum 19.01.2022 umgetauscht werden. Für weitere Fahrerlaubnisinhaber ist es nicht zwingend erforderlich den Umtausch des Führerscheines jetzt schon zu beantragen. 

Der Umtausch des Führerscheines ist online möglich und wird empfohlen, online Antrag (Öffnet in einem neuen Tab)

Wegfallende Ortskenntnisprüfung (OKP) beim Personenbeförderungsschein

Ab 01.08.2021 fällt die OKP weg. Ersetzt wird sie durch die kleine Fachkundeprüfung. Hier gibt es noch eine Gesetzeslücke, sodass noch nicht feststeht, wie diese Fachkundeprüfung auszusehen hat. Die Länder haben sich nun darauf verständigt, auf den Nachweis der Fachkunde erst einmal zu verzichten. Das Versäumnis des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers soll nicht zu Lasten der Antragsteller gehen.

Verlängerung der Fristen für die theoretische und praktische Prüfung

Der Erlass vom 14.12.2020 wurde vom Verkehrsministerium NRW nicht weiter verlängert, d.h. dass es keine Verlängerung der theoretischen und praktischen Prüfung gibt. Hier bitten wir von Anfragen abzusehen. 

 

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