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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Barrierefreies Bauen

Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG NRW) beginnt unter § 4 mit folgenden Worten:

"Barrierefreiheit ist die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen..."

…oder kurz und einfach gesagt: hinkommen, reinkommen, klarkommen!

Beschreibung

Beschreibung

Erklärtes Ziel des GMW ist die, im Rahmen seiner Bauaufgaben, flächendeckende Umsetzung der Barrierefreiheit aller öffentlich zugänglichen, städtischen Gebäude.

Das GMW ist bestrebt, alle Belange von Menschen mit Behinderung gleichermaßen und in jedem Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die anspruchsvolle Topografie Wuppertals, die Sachzwänge des Bauens im Bestand, die Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und nicht zuletzt die Sparzwänge auf Grund der angespannten Haushaltslage der Stadt fordern Kreativität und Kompromissbereitschaft aller Beteiligten heraus. Neubauten werden entsprechend ihrer Nutzung barrierefrei erstellt.

Das GMW arbeitet seit Jahren kontinuierlich, konstruktiv und erfolgreich mit der städtischen Behindertenbeauftragten und dem Beirat der Menschen mit Behinderung zusammen. Grundlage für diese Zusammenarbeit bildet im Wesentlichen die Barrierefrei-Richtlinie GMW.

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